Datei und Motiv
Die Freigabe muss einem konkreten Bild oder eindeutig beschriebenen Motiv zugeordnet sein.
Medien- und Rechtestandard
Eine Fotozusendung ist noch keine pauschale Nutzungserlaubnis. Wir halten Motiv, Fotograf, Rechteinhaber, Bildnachweis und erlaubte Medien getrennt fest.
01 / PFLICHTANGABEN
Die Freigabe muss einem konkreten Bild oder eindeutig beschriebenen Motiv zugeordnet sein.
Urheber und freigebende Stelle werden getrennt erfasst, wenn sie nicht identisch sind.
Der verlangte Credit wird wortgetreu am Bild oder im ausdrücklich erlaubten Umfeld ausgegeben.
Website, Social Media, Newsletter, Druck und Logo sind getrennte Nutzungsbereiche.
Zuschnitt, Veränderung, Unterlizenzierung und Weitergabe werden nur im erlaubten Umfang vorgenommen.
Freigabedokument, Datum, Einschränkungen und ein gegebenenfalls verlangter Beleglink bleiben nachvollziehbar.
02 / STATUSLOGIK
Der konkrete Nutzungsumfang und der Bildnachweis sind schriftlich dokumentiert.
Das Bild stammt aus der eigenen redaktionellen Bildwelt und zeigt nicht zwingend den realen Ort.
Eine Freigabe wurde angefragt oder ist nicht eindeutig genug. Das Fremdbild bleibt ungenutzt.
Einschränkungen, Widerruf oder Widersprüche verhindern die Nutzung im betroffenen Medium.
Beispiel Seepark Lünen
Für die vier bereitgestellten Seepark-Motive ist die kostenlose Nutzung im beschriebenen Website-Zusammenhang dokumentiert. Die Bilder dürfen nicht verändert werden; Rechteinhaber ist die Stadt Lünen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache erlaubt.
Da die Social-Media-Nutzung nicht ausdrücklich separat bestätigt wurde, werden die Stadtbilder dafür nicht verwendet. Als Social-Vorschau bleibt ein redaktionelles Freizeitjunkies-Motiv im Einsatz.
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